Rücktritt des Auftraggebers 
Der Auftraggeber kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form per Einschreiben zulässig. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz und ggf. entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten: 
- bei Rücktritt nach Vertragsschluss : 30 % des Honorars 
- bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Auftragsbeginn : 40 % des Honorars 
- bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Auftragsbeginn : 50 % des Honorars 
- bei Rücktritt ab 14 Tagen vor Auftragsbeginn : 75 % des Honorars 
- bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Auftragsbeginn : 80 % des Honorars 
- bei Rücktritt ab 1 Tag vor Auftragsbeginn : 100 % des Honorars